Rückblick und Dank

19-1-digitale-kommunikationEinen Lernprozess aufzeigen… Da habe ich anfangs zugegebenermaßen wirklich gestöhnt. Wie sollte ich das machen? Was wird überhaupt von mir im Kurs „Digitale Kommunikation“ erwartet? Sicherlich war der Eine oder Andere von euch genauso ratlos wie ich 😉 . Auch das Kommentieren fand ich zu Beginn doch reichlich überflüssig.

Schnell merkte ich jedoch, dass dies eine Aufgabe war, aus der ich lernen kann. Schließlich muss nicht jeder Artikel perfekt sein und ich habe die Möglichkeit, mich im Verlauf dieses Semesters an meinen Untersuchungsgegenstand heranzutasten. Natürlich wälzte ich anfangs Literatur, um mich etwas einzulesen. Doch mein Praktikum bei Onda Color, meine dort erworbenen fachlichen Kenntnisse und das Verfassen dieses E-Portfolios, begünstigten sich gegenseitig überraschend positiv.

Am 25. November 2013 bekam ich einen Kommentar von meiner Kommilitonin, newbee91, die mich auf das Modell der aufgabenorientierten Medienwahl von Reichwald stieß. Dieser Hinweis erwies sich für meine Analyse als außerordentlich hilfreich und siehe da: Die Kommentarfunktion machte in der Tat Sinn!

Anschließend nahm ich Kontakt zu einem Bürgerradio in Thüringen auf, doch die erste Panne ließ nicht lange auf sich warten. Aus meinen Fehlern versuchte ich Schlüsse zu ziehen und diese bei meiner folgenden Kontaktaufnahme mit dem Radio SRB zu berücksichtigen.

Mein Lernprozess war zu meiner großen Überraschung plötzlich in vollem Gange und die Kommunikation mit dem Radio SRB „flutschte nur so“. Ein Mitarbeiter war sogar an einem Interview mit einem Kollegen von Onda Color und mir interessiert. Das halb-wissenschaftliche, halb-umgangssprachliche Bloggen begann mir Spaß zu machen, zumal auch die Interviews mit meinem Chef Alejandro reibungslos verliefen.

Damit kann ich nun nach 14 Wochen, den PC rund 6 GB voller und 19 Artikel später, meine Analyse „Interne Kommunikation von Rundfunkanstalten“ erfolgreich abschließen. Doch halt, ein Dank fehlt noch!

 

Danksagung

Ein großer Dank geht an meine Community bzw. alle, die mein E-Portfolio kommentiert haben: Alejandro Blanco, Angi, anjamaja, Elisabeth, fabian-digifit, Gabriele Stern, G. Kreuzberger, Jörg Sorge, Kyron, melchenbelchen, newbee91, NiFi, starlight und Steffi.

Vielen Dank noch einmal, newbee91, dass du mir dank deines Tipps einen Teil meiner wissenschaftlichen Recherche von Spanien aus erleichtertet hast.

Muchas gracias, Frank Weber, für die Erfahrung als Interviewpartnerin, denn das Interview, das du mit David und mir geführt hast, war das Erste, bei dem ich interviewt wurde. Sonst stelle ich immer die Fragen und das ist doch noch einmal etwas anders 😉 .

Ein großer Dank ebenfalls an dich, Jörg Sorge, für die beiden Interviews und die freundliche, reibungslose und sehr aufschlussreiche Kommunikation.

Ein besonderer Dank geht natürlich an meinen Chef von Onda Color, Alejandro Blanco Vallejo, der nicht nur die Interviews mit mir geführt hat, sondern mir auch seine, dafür nötige, Technik zur Verfügung gestellt hat. Zudem half er mir beim Verstehen der spanischen Gesetze.

-> Un agradecimiento especial a mi jefe de Onda Color, Alejandro Blanco Vallejo, quién no sólo ha llevado a la entrevista conmigo, pero me ha dado su tecnología. Además, me ayudó en la comprensión de las leyes españolas.

Damit wäre ich am Ende. Ich hoffe, es hat auch euch etwas Spaß gemacht und ihr konntet auch etwas dazu lernen 😀 Bis zum nächsten Mal!

Angelika Stern, Studentin der Angewandten Medienwissenschaft an der TU Ilmenau.

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Dieses Mal gibt es keine Fragen an euch 😛 ! Trotzdem freue ich mich noch über ein abschließendes Feedback! Es heißt also zum letzten Mal: Schreib mir einen Kommentar!

Gespräch mit dem Chef

Nachdem ich – aufgrund der sprachlichen Barriere – mir weitere Informationen zum spanischen Gesetz (General de la Comunicación Audiovisual, genauer: Artikel 32) von Alejandro geholt habe, werde ich mich an dieser Stelle verbessern und einiges, für uns Deutsche auch kontroverses, hinzufügen. Wahrscheinlich wird die Situation somit auch für fabian-digifit, der meinen letzten Eintrag kommentiert hat, etwas transparenter. Ich versuche es also noch einmal, schließlich bin ich jetzt um einige Informationen reicher.

Des Weiteren fördert audiovisuelle Kommunikation soll durch Bürgermedien die sprachliche und kulturelle Kenntnisse und Kompetenz gefördert werden.

Bürgermedien soll eine Frequenz zugewiesen werden Privatwirtschaftliche Unternehmen werden als Non-Profit-Körperschaften bezeichnet und agieren, um die soziale, kulturelle und gesellschaftliche Kommunikation und soziale Gruppen anzusprechen und die Beteiligung der Bürger zu fördern. Nicht-kommerzielle Sender (wie z.B. Onda Color) können sich eine Sendefrequenz mit einem anderen Sender teilen.

Um auf fabian-digifit einzugehen: Onda Color sendet z.B. fünf Stunden am Tag und ansonsten läuft Canal Sur auf dieser Frequenz.

Artikel 32 beinhaltet aber auch folgendes:

  • Sozialfunktion (ist positiv)
  • keine Werbung darf gesendet werden
  • erstmals ist (seit 2010) im Gesetz verankert, dass es eine Frequenz auch für Bürgermedien geben muss und nicht nur für öffentlich-rechtliche und private Rundfunkanstalten
  • das Ministerio de Industria (in Madrid) (dt. Industrieministerium) verteilt die Frequenzen und die autonome Regierung, im Fall Málagas die Junto de Andalucia, ordnet den Frequenzen die einzelnen Sender zu (wir haben ja bereits gesehen, dass Spanien aus 17 autonomen Gemeinschaften und zwei autonomen Städten besteht)
  • bei der Verteilung darf kein Radiosender bevorzugt werden
  • eine zugewiesene Frequenz darf nicht an andere Rundfunkanstalten verkauft werden
  • ein Bürggerradio darf pro Jahr nicht mehr als 50.000 € ausgeben (Miete, Telefon, Technik …)

Anhang 14a besagt auch, dass Bürgerradios, die es bereits vor 2009 gab, schneller eine Frequenz zugeteilt bekommen müssen, als Radios, die erst danach entstanden sind.

Das klingt in meinen Ohren teilweise schon etwas spanisch, findet ihr nicht auch? Genau deswegen habe ich bei Alejandro weiter nachgehakt und möchte euch an dieser Stelle an unserer Diskussion teilhaben lassen.

Obwohl Onda Color seit 2008 sendet – auf einer „freien“ Frequenz, die sie gefunden haben – wurden sie dennoch bei der Verteilung der Frequenzen nicht berücksichtigt. Auf das „warum?“ gab es bisher keine Antwort. Die autonome Regierung weiß über Onda Color Bescheid und würde den Sender gerne einer Frequenz zuteilen, kann dies jedoch nicht, weil das Misterio de Industria in Madrid noch keine Frequenz zur Verfügung gestellt hat. Bis 2010 gab es offiziell nur Frequenzen für öffentlich-rechtliche und private Rundfunkanstalten. Der Umschwung ist somit immer noch nicht vollzogen und das Gesetz nicht ausgereift. Onda Color ist demnach alegal und befindet sich in einer Grauzone: Eigentlich dürfen sie senden, aber sie haben keine offizielle Erlaubnis von Madrid, sondern nur von Málaga. Wegen dieser Kuriositäten hat Alejandro auch im Juli 2014 einen Gerichtstermin. Er befürchtet jedoch nichts weiter, schließlich besagt Artikel 20 der Spanischen Verfassung, dass sich jeder Bürger frei und öffentlich äußern darf. Würde der Sender Onda Color beispielsweise verboten, würde die Meinungsfreiheit eingeschränkt und somit gegen ein Menschenrecht in Spanien verstoßen. Wozu das Ganze also?

Warum sollen hier Bürgermedien, in Bezug auf Ausgaben und deren Empfang, so klein gehalten werden? Momentan sendet Onda Color mit einer Leistung von 300 Watt, so dass das Signal ohne erhebliche Störungen empfangen werden kann. Das Gesetz schreibt jedoch Bürgermedien eine Leistung von 5 Watt vor. Warum? Was ist der Sinn davon? Das fragt sich auch Alejandro und wartet / hofft auf die Überarbeitung des Gesetzes für audio-visuelle Kommunikation (General de la Comunicación Audiovisual).

Nach meinen ersten beiden Tagen in Spanien fragte mich Alejandro, inwiefern die Infrastruktur in Deutschland besser sei. Ich bat ihn, mir diese Frage nach vier Wochen noch einmal zu stellen. Eine Antwort liegt auf der Hand: Bürgermedien sind in Spanien erst im Kommen und rechtliche Regelungen bisher noch sehr unausgereift, kleine Bürgerradios kämpfen zum Teil noch um ihre offizielle Sendefrequenz, die ihnen überhaupt erst seit dem Jahr 2010 zusteht, wohingegen es in Deutschland bereits Auszeichnungen für die Sendemacher von Bürgerradios, wie den Hörfunkpreis Mitteldeutschland, gibt, von dem ich in meinem Artikel „Bürgermedien in Thüringen“ berichtet habe.

          Weitere Unterschiede sind mir inzwischen bewusst geworden, doch dafür ist an dieser Stelle kein Platz.

Habt ihr noch weitere Fragen an dieser Stelle, denen ich auf den Grund gehen kann?

Ansonsten widme ich in den kommenden Artikeln den Kommunikationswerkzeugen von Rundfunkanstalten.

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Quelle: Die Informationen stammen aus dem Gespräch mit dem Journalisten und Vorsitzenden von Onda Color, Alejandro Blanco Vallejo, vom 19.11.2013, der mich beim Verständnis der spanischen Regelungen unterstützt hat, welche in der Spanischen Verfassung, dem Gesetz für audio-visuelle Kommunikation und der Sendeerlaubnis von Málaga verankert und im Quellenverzeichnis aufgeführt sind.

Bürgermedien in Spanien

Es geht los: Meine Analyse spanischer Literatur! Doch wie verschaffe ich mir einen Überblick? Ich kann mich hier in Málaga zwar gut verständigen, aber Gesetzestexte und Paragraphen auf Spanisch sind doch ein anderes Kaliber. Also beschließe ich, Javier Díaz Muriana, Journalist und Mitarbeiter bei Onda Color zu fragen, wie Rundfunk in Spanien geregelt ist: Ist Rundfunk in Spanien auch Ländersache und welches Gesetz besagt, dass der nicht-kommerzielle Radiosender Onda Color als Bürgermedium eine Sendelizenz bekommt?

Seine Antwort kritzelt er in sehr unübersichtlicher Weise auf einen Schmierzettel:

Schmierzettel: Gesetze in Spanien

Ich versichere mich bei meinem Chef Alejandro Blanco Vallejo, Journalist und Vorsitzender von Onda Color, der für die Projekt- und Sendungskoordination zuständig ist, ob diese Angaben korrekt sind, vergewissere mich noch einmal online und gestalte anhand meiner erreichten Informationen folgende Übersicht:

5. Skizze - Gesetz in Spanien Eigene Darstellung: Gesetze in Deutschland und Spanien (spain.info)

Für die Regelung der audiovisuellen Kommunikation und der Bürgermedien ist das erstmals am 31. März 2010 erschienene Gesetz (General de la Comunicación Audiovisual), das für ganz Spanien gilt, zuständig. Die Regelungen vor 2010 sind beispielsweise auf der Homepage von Onda Color verlinkt (onda color). Jedoch wurde mir von Alejandro und Javier, sowie von einer Jura-Studentin, die ebenfalls bei Onda Color mitwirkt, versichert, dass das aktuelle Gesetz für meine Arbeit ausreichen wird, zumal ich keine Gesetzesanalyse machen möchte, sondern diesen Teil relativ kurz halten möchte.

Dabei erleichtert meine Analyse, dass es derzeit im Falle der audiovisuellen Kommunikation keine Abweichungen für die jeweiligen autonomen Gemeinschaften (wie z.B. für Málaga) oder die Provinzen (wie z.B. Andalusien), gibt (Junta de Andalucía).

Die Regelungen für die Bürgermedien und somit auch für Onda Color sind auf die Artikel 4 und 32, sowie die Übergangsregelung 14ª auf den Seiten 10, 26 und 47, beschränkt (onda color und Boletín Oficial del Estado). Da ihr wahrscheinlich nicht erst Spanisch lernen wollt, bevor ihr die drei Regelungen versteht, fasse jedoch an dieser Stelle den Inhalt kurz zusammen. Anfangs wollte ich die Artikel wörtlich übersetzen, bin jedoch nach drei Stunden gescheitert, da die Wörter zwar online nachzuschlagen sind, aber die Satzstruktur so verstrickt ist und ich zudem auch keine Garantie auf wörtliche Übersetzung bei Gesetzestexten geben möchte, dass ich mich schließlich für Resümee der wichtigsten Aspekte entschieden habe.

Was meint ihr dazu?

Die Artikel 4, 32 und 14ª des Gesetzes der audio-visuellen Kommunikation garantieren den Bürgern vor allem Zugang zu öffentlichen, privaten und nicht-kommerziellen Medien, sowie das Recht auf Medienpluralität. Unterschiedliche Inhalte sollen verschiedene gesellschaftliche Interessen wiederspiegeln, wobei audiovisuelle Kommunikation keinen Hass beinhalten, noch Menschen aufgrund ihres Geschlechts oder ihren persönlichen / sozialen Umständen diskriminieren darf. Des Weiteren fördert audiovisuelle Kommunikation sprachliche und kulturelle Kenntnisse und Kompetenzen. Die persönliche Ehre und Privatsphäre müssen dabei respektiert werden und es muss/soll wahrheitsgemäß Bericht erstattet werden. Die Bürger haben das Recht auf objektive Berichterstattung und Aufklärung. Privatwirtschaftliche Unternehmen werden als Non-Profit-Körperschaften bezeichnet und agieren, um die soziale, kulturelle und gesellschaftliche Kommunikation und soziale Gruppen anzusprechen und die Beteiligung der Bürger zu fördern. Die Staatsverwaltung sollte in jedem Fall die Verfügbarkeit des öffentlichen Rundfunks, der für die Erbringung dieser Dienstleistungen steht, sicherstellen. Natürlich bedürfen diese Dienste der vorherigen Genehmigung. Nicht-kommerzielle Sender (wie z.B. Onda Color) können sich eine Sendefrequenz mit einem anderen Sender teilen.

Ähnlich wie auch in Deutschland (Art. 5 GG) ist auch in Spanien die Meinungsfreiheit in der Spanischen Verfassung von 1978 – das Jahr, in dem in Spanien die Demokratie begann – in Artikel 20 verankert (noticias juridicas). Die Spanische Verfassung gibt es auch in deutscher Ausgabe (was ich jedoch erst festgestellt habe, als ich mich schon durch die Übersetzung gekämpft hatte). Deswegen findet ihr hier beide Versionen (Verfassungen).

Ich hoffe, ich konnte euch an dieser Stelle die Gesetzmäßigkeiten etwas näher bringen! Anschließend werde ich kurz auf die Vereinbarung von Onda Color eingehen und mich dann endlich den Kommunikationswerkzeugen von Rundfunkanstalten annähern. Wenn ihr noch Fragen, Anregungen oder Kritik habt, alles her damit, ich freue mich über eine angeregte Diskussion! 

Bürgermedien in Thüringen

Herzlich Willkommen zum diesjährigen „Hörfunkpreis Mitteldeutschland 2013“

Der diesjährige „Hörfunkpreis Mitteldeutschland 2013“ in der Kategorie BESTER BEITRAG geht an „Matthias Machnig: Dauerläufer oder Dauerlautsprecher?“ (LandesWelle Thüringen, Autorin: Jana Münchhof).

Leider konnte ich den Beitrag online nicht finden, doch da mir das Sonderthema „Die HITRADIO RTL Sachsenhits“ – obwohl ich mich auf Thüringen beschränken wollte – so gut gefallen hat, wollte ich euch folgendes zeigen:

So, Schluss mit lustig, jetzt wird es wieder ernst.

Nachdem ich im vorherigen Artikel herausgefunden hatte, dass Rundfunk in Deutschland Ländersache ist, habe ich – in Absprache mit Herrn Kreuzberger – mein weiteres Vorgehen determiniert.

Vorgehensweise

„Hinter dem Oberbegriff Bürgerrundfunk, der im 5. Abschnitt des ThürLMG geregelt ist, verbirgt sich ein Mischprodukt aus unterschiedlichen Formen und Ausrichtungen. In Erscheinung tritt der Bürgerrundfunk als Offene Kanäle, Nichtkommerzielle Lokalradios, Einrichtungsrundfunk (z. B. Uniradio) und Ereignisrundfunk“ (Thüringer Landesmedienanstalt).

Um auch hier mein Thema etwas einzugrenzen, suchte ich nach der Ausprägung beim Bürgerrundfunk, die auch Onda Color am nächsten kommt: die Offenen Kanäle, die in §35 und §36 ThürLMG geregelt sind. Sie entstanden mit dem Aufkommen des privaten Rundfunks in Deutschland Mitte der 80er Jahre. Hierbei hat jeder Bürger / jede Bürgerin die Möglichkeit, in Bild und Ton an öffentlicher Kommunikation teilzunehmen. Bereits 1979 formulierte eine Expertengruppe Offener Kanal der Bundeszentrale für politische Bildung, dass die Ziele Offener Kanäle die Qualifizierung der lokalen Kommunikation sei und zudem unterrepräsentierten Personen, Perspektiven und Bedürfnissen der Weg zur Teilhabe am öffentlichen Leben geebnet, sowie die kommunikative Kompetenz der Rezipienten gegenüber den Massenmedien bzw. öffentlicher Kommunikation gestärkt werden sollen (vgl. Sander, Von Gross, & Hugger, 2008, S. 527).
Auch heute sind Offene Kanäle fester Bestandteil im Bürgerrundfunk, die „Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit (geben), unter eigener Verantwortung selbst Hörfunk- oder Fernsehbeiträge herzustellen und zu senden. Dafür können sie deren Produktions- und Sendeeinrichtungen kostenlos nutzen. Offene Kanäle haben kein Programm im Sinne einer geplanten und zeitlich geordneten Folge von Sendebeiträgen. Es besteht aus der Abfolge von Nutzerbeiträgen“ (Thüringer Landesmedienanstalt).

Die Thüringer Landesmedienanstalt hält für den Bürgerrundfunk folgende Leitgedanken fest:

  • „Neben den Rundfunkprofis sollen auch die Bürger die Chance haben, eigengestalteten Rundfunk machen und senden zu können (Gedanke der Teilhabe am Rundfunk).
  • Die Herstellung und Verbreitung von Sendebeiträgen verschafft den Bürgern Einblick und Erfahrung in das Innenleben und die Wirkungsweise von Hörfunk und Fernsehen (Gedanke des Erwerbs von Medienkompetenz).
  • Die bürgergetragene Herstellung und Verbreitung von Sendebeiträgen stärken das Zusammenleben im lokalen Nahraum und bringen Themen auf die lokale Agenda, die in den professionellen kommerziellen und öffentlich-rechtlichen Medien vernachlässigt werden (Gedanke der medialen Ergänzung)“.

Langsam nähere ich mich meinem untersten Punkt meiner Grafik „interne Kommunikation(-swerkzeuge) in einem Bürgerradio in Thüringen“.
Gestern habe ich Kontakt mit dem Radio Funkwerk aufgenommen, um mich über deren interne Kommunikation(-swerkzeuge) zu erkundigen, denn dieser ist „der Offene Kanal mit dem größten Verbreitungsgebiet und der größten technischen Reichweite in Thüringen“ (Thüringer Landesmedienanstalt).

Ich bin schon sehr gespannt, ob ich eine Antwort erhalten werde. Falls nicht, gibt es glücklicherweise noch weitere Sender in Thüringen, die für meine Analyse in Frage kämen. Nichts desto trotz werde ich meine Fallstudie anhand Onda Color vollziehen und nur einen kurzen Vergleich zum Bürgerradio in Deutschland ziehen. Auch dieses Vorhaben habe ich mit Herrn Kreuzberger kürzlich per Skype vereinbart.

Bis es jedoch soweit ist, werde ich mich erst einmal dem Themengebiet „Bürgermedien in Spanien“ widmen.

Bürgermedien in Deutschland

„Täglich schalten schätzungsweise mehr als 1,5 Millionen Hörer bzw. Zuschauer ihren lokalen Bürgersender ein. Täglich produzieren und senden die Aktiven in den Bürgermedien bundesweit rund 1500 Stunden Programm, das entspricht mehr als 60 Vollzeitprogrammen. Schätzungsweise 20-30 000 Personen beteiligen sich bundesweit ehrenamtlich an den Programmproduktionen der Bürgermedien.“ (http://www.die-medienanstalten.de/)

Nach diesem anfänglichen Zitat möchte ich jedoch die rechtlichen Grundlagen für Bürgermedien in Deutschland klären. Sicherlich habt ihr schon einmal gehört, dass Rundfunk Ländersache ist. Da jedoch nicht ich diese Aussage erfunden habe, machte ich mich auf die Suche nach der geeigneten Quelle und wurde schließlich fündig.

Dieser Grundsatz – Rundfunk ist Ländersache – wurde bereits im ersten Rundfunkurteil am 28. Februar 1961 belegt. Dem ersten Rundfunkurteil ging der Konflikt um die Frage voraus, wer das 2. Fernsehprogramm gründen und betreiben soll. Weitere Informationen zu diesem Thema findet ihr im Dokument Erstes Rundfunk-Urteil.

Letztendlich möchte ich mich jedoch der Frage der Zuständigkeit für den Rundfunk widmen. Rundfunk fällt nach der Grundentscheidung des Grundgesetzes (Art. 30, 70 ff. und Art. 83 ff. GG) in den Bereich der Länder, soweit nicht besondere Bestimmungen des Grundgesetzes Begrenzungen oder Ausnahmen zugunsten des Bundes vorsehen (vgl. Erstes Rundfunk Urteil).

Da die TU Ilmenau im Bundesland Thüringen liegt, habe ich entschieden, mich mit den Bürgermedien in Thüringen zu beschäftigen, um das Thema etwas einzugrenzen. Schließlich hat jedes Bundesland seine eigenen Regelungen, wie ich euch in diesem Artikel zeigen konnte.

Also, weiter geht’s mit: Bürgermedien in Thüringen.